Über unsere Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Margetshöchheim. Oberster Dienstherr ist der 1. Bürgermeister Waldemar Brohm. 
Die Leitung der Feuerwehr obliegt den drei Kommandanten. Sie sind für die Organisation und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich und übernehmen im Alarmfall die Einsatzleitung.
Als kleine Besonderheit wurden in Margetshöchheim im Jahr 2016 erstmals drei statt der sonst üblichen zwei Kommandanten gewählt. Erfahren Sie hier mehr.

Die Einsatzzahlen

Berichtszeitraum: Jan. 22 bis Jan. 23
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören heute neben der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung auch die Qualifizierte Erste Hilfe (First Responder), Sicherheitswachen und weitere freiwillige Tätigkeiten. Pro Jahr fallen im Durchschnitt etwa 120-170 Einsätze für die Wehr an.
 
Im Alarmfall wird die Feuerwehr Margetshöchheim von der Integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr Würzburg alarmiert.

 

Struktur der Feuerwehr

Die gemeindliche Einrichtung "Feuerwehr" teilt sich wie folgt auf:

Unterstützt wird die Aktive Wehr durch den Feuerwehrverein

Ehrenamt. Mehr als nur ein Hobby. 

Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich erbracht. Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Wehr diesen Dienst am Mitmenschen in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung leisten

 

Das "Mitmachen" in der Feuerwehr bietet dabei neben spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben zahlreiche Möglichkeiten, sich einzubringen und weiterzuentwickeln: Teamarbeit, ständige Fort- und Weiterbildung, Umgang mit moderner Technik und das gute Gefühl, etwas sinnvolles zu tun seien hier erwähnt.

 

Feuerwehrdienst können übrigens alle geeigneten Gemeindebewohner zwischen 12 und 63 Jahren leisten. Haben wir ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich bei uns.

Wir freuen uns jederzeit über Verstärkung! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Feuerwehrführung.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern ist das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFWG).
 
Nach diesem Gesetz hat jede Gemeinde die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (Technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.   
 

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist streng genommen jede männliche, volljährige Person verpflichtet, Dienst in der örtlichen freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen.

Sei dabei! Mach mit!

Teamfähig? Wissenshungrig?

Wir freuen uns jederzeit über Verstärkung! Bei unseren vielseitigen Tätigkeiten ist für jede(n) etwas dabei!

Aktiv werden kann man bei uns schon ab 12 Jahren. 

Auch Quereinsteiger und passive Unterstützer begrüßen wir gern!

Mach mit! Hier mehr dazu.

Wir sind bei Facebook!

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